Förderung für Split-Klimaanlage durch die KfW

Klimaanlage Förderung durch KfW bei Modernisierung

Durch die Förderung der KfW können Sie den Einbau einer Split-Klimaanlage oder Wärmepumpe fördern lassen und somit bares Geld sparen. Ursprünglich war es nur Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Verkehrsbetrieben sowie gemeinnützigen Organisationen gestattet, die Förderung einer Klimaanlage zu beantragen. Privathaushalten wird seit Inkrafttreten der neuen BEG-Richtlinien aus dem Jahr 2021 nun ebenfalls ermöglicht, einen staatlichen Zuschuss für bestimmte Klimaanlagen zu erhalten.

Split- und Multisplit-Klimageräte können bei der KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Förderbereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ als Wärmepumpen gefördert werden.

Seit Anfang 2021 bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) neue Fördermittel für energieeffiziente Gebäude an. Gefördert werden daher Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen), die energiesparend und nachhaltig heizen und kühlen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Wärmepumpen-Förderung privat oder gewerblich nutzen möchten. Sichern Sie sich KfW-Zuschüsse für den Einbau von Klimaanlagen, die heizen und kühlen, für die Modernisierung von Heizsystemen oder z. B. für den Einbau energiesparender Luft-Luft-Wärmepumpen in Gebäuden, die mindestens 5 Jahre alt sein müssen (ab Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige).

Luft-Luft-Wärmepumpen (üblicherweise als Klimaanlagen bezeichnet) verfügen immer auch über eine effiziente Heizfunktion. So kann eine Luft-Luft-Wärmepumpe ein bereits vorhandenes Heizsystem unterstützen. Bleibt z.B. in der Übergangszeit die Öl- oder Gasheizung aus, werden wertvolle Resoucen gespart und deshalb sind auch diese Anlagen förderfähig.

Zusammenfassung:

  • Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen
  • Förderfähig, wenn Heizfunktion vorhanden
  • Unterstützung von vorhandener Heizungsanlage

Welche Klimaanlagen werden gefördert?

Wenn eine Split-Klimaanlage über eine Heizfunktion verfügt, ist diese grundsätzlich förderfähig. Streng genommen handelt es sich bei einer Klimaanlage mit Heizfunktion um eine Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion

Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs).

Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:

Luft-Luft-Wärmepumpe:

≤ 12 kW: ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6

> 12 kW: ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7

Gefördert werden neben Luft-Wasser Wärmepumpen (Heizung) seit dem 1. Januar 2021 nun auch Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). Da Luft-Luft-Wärmepumpen immer auch über eine effiziente Heizfunktion verfügen, die eine bereits vorhandene Heizungsanlage effektiv unterstützen und so wertvolle Ressourcen einsparen kann, sind diese Geräte förderfähig.

Damit eine Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe mit Kühlfunktion förderfähig ist, muss das Gerät einige technische Anforderungen erfüllen und nach EN 14511 und EN 14825 geprüft und zertifiziert sein (Netzdienlichkeit). Die KfW führt alle Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die für eine Förderung in Frage kommen in einer Liste.

Die aktuelle Liste der KfW finden sie hier!

Zusammenfassung:

  • Heizfunktion ist Voraussetzung
  • Split-Klimageräte sind förderfähig
  • technische Anforderung nach EN14511 und EN14825 nötig

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Wie hoch ist die KfW Förderung für Klimaanlagen?

Die KfW Förderung für Klimaanlagen, Wärmepumpen und Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Wärmepumpe beträgt 30 Prozent aller förderfähigen Kosten.

Die Förderung ist immer vor der Umsetzung der Maßnahme bzw. dem Vertragsabschluss mit dem Installateur beim KfW zu beantragen. Planungsleistungen dürfen auch vor der Antragstellung erbracht werden. Nach Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides haben Sie 24 Monate Zeit, Ihr Vorhaben umzusetzen (Bewilligungszeitraum).

Neben den Förderprogrammen des Bundes bieten auch viele Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger Förderung für effiziente Wärmepumpen an. Oft sind die Förderprogramme sogar miteinander kombinierbar.

Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten ist es an dieser Stelle nicht möglich auf jede einzelne Förderung einzugehen. Eine Recherche im Internet bei Ihrer Kommune oder Ihrer Stadt ist oft sehr lohnenswert; bei weitergehenden Fragen helfen wir Ihnen gern weiter

Zusammenfassung:

  • 30% aller förderfähigen Kosten über die KfW
  • Erst Antrag stellen, dann kaufen und fördern!
  • Arbeiten erst nach Bewilligung beginnen
  • weitere Fördermöglichkeiten prüfen

Wird auch der Einbau einer Klimaanlage gefördert?

Ja, gefördert werden grundsätzlich die Anschaffungskosten der Wärmepumpe (bzw. Klimaanlage) sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme.

Sogar sogenannte Umfeldmaßnahmen sind förderfähig. Dazu zählen alle Nebenkosten für Beratungen (z.B. energetische Planung), Arbeiten (z.B. Baustelleneinrichtung, Entsorgung, Deinstallation und Wiederherstellungsarbeiten) und Anschaffungen (Kauf der Luft-Luft-Wärmepumpe und der zur Installation notwendigen Montagematerilien), die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung der förderfähigen Maßnahme notwendig sind und/oder deren Energieeffizienz dauerhaft sicherstellen oder erhöhen.

Beim Einbau einer Split-Klimaanlage können z.B. die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitleistungen, bautechnische Voruntersuchungen, etwaige Deinstallationen, sowie sämtliche Umbauarbeiten inklusive der anfallenden Materialkosten an den betreffenden Räumen gefördert werden.

Zusammenfassung:

  • Einbau und Inbetriebnahme werden gefördert
  • Planungsleistungen werden gefördert
  • Umfeldmaßnahmen (z.B. energetische Planung, Entsorgung, Deinstallation, etc.) werden gefördert

Wie ist der konkrete Ablauf der Förderung über die KfW für meine Klimaanlage / Wärmepumpe?

Als Erstes muss die konkrete Projektplanung für Ihre Klimaanlage (bzw. Luft-Luft-Wärmepumpe) unter Berücksichtigung sämtlicher für den Einbau erforderlicher Umbaumaßnahmen und Handwerkerleistungen erfolgen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie wirklich alle relevanten Kostenvoranschläge zusammenzutragen.

Anschließend kann die Antragstellung der Förderung bei der KfW erfolgen. Den Antrag stellen Sie entweder selbst oder lassen diesen nach individueller Abstimmung von Ihrem Klimaanlagen Installateur stellen, auch Gebäude Energieberater helfen Ihnen bei der Antragstellung.

Danach wird der Antrag von der KfW geprüft. Aufgrund der Vielzahl der Anträge ist es möglich, dass die Prüfung mehrere Wochen dauert. Sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie im Regelfall einen Zuwendungsbescheid über die Förderung des Einbaus Ihrer neuen Klimaanlage (Luft-Luft-Wärmepumpe). Der Bewilligungszeitraum für die Fertigstellung Ihres Projektes beträgt 24 Monate. Sie haben also 2 Jahre Zeit Ihr Projekt umzusetzen und Ihre Klimaanlage / Wärmepumpe zu installieren. 

Das Antragsformular wird direkt auf der Webseite der KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude ausgefüllt. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sämtliche Aufträge rund um Ihr zu förderndes Projekt erst nach Antragstellung bei der KfW erteilen dürfen. Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Ihrem Projekt zu beginnen.

Um die Fördergelder vom Staat ausgezahlt zu bekommen, reichen Sie nach Abschluß sämtlicher Arbeiten alle Rechnungen und Nachweise (unbedingt auch mit Inbetriebnahmeprotokoll durch einen zertifizierten Fachbetrieb) bei der KfW ein. Nach Prüfung wird Ihnen dann die Fördersumme überwiesen.

Checkliste für Förderung:

  • 1. Kostenvoranschläge erstellen & sammeln
  • 2. Antrag bei KfW stellen
  • 3. Arbeiten durchführen
  • 4. Nachweise & Inbetriebnahmeprotokoll einreichen
  • 5. Förderung erhalten